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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Handcreme
22.08.2006, 23:17 Uhr

Beleidigung in der Probezeit

Hallo,
heute stand ich während des Berufsverkehrs an einem STOP-Schild und wartete auf eine ausreichende Lücke zum Linksabbiegen.
Da ich dort in der Regel nur herfahre wenn weniger Verkehr ist, fahren dort die meisten wesentlcih schneller als die erlaubten 50km/h; so warte ich auch imemr auf eine größere Lücke. Doch heute im Berufsverkehr war das ganze dann wesentlich langsamer. Da ich das aber nciht so schnell registrierte verpasste ich eine Chance in die Straße einzubiegen was meinem Hintermann misfiel, weshalb er auch hupte. Ich war ein wenig genervt und zeigte sofort ohne nachzudenken den Mittelfinger durch die Heckscheibe (ich weiß, nicht die feine englsihce Art). Dies misfiel meinem Hintermann auch. So fuhr er mir bis nach Hause nach um mich zur Rede zu stellen.
Er fragte dann was das denn soll und überhaupt und wollte meine Personalien. Da ich so genervt war und ihn loswerden wollte gab ich sie ihm (was ein dummer Fehler). Er zog dann ab und sagte er werde mich jetzt wegen Beleidigung anzeigen.
Muss ich, da ich noch in der Probezeit bin mit irgendwelchen Konsequenzen in Bezug auf meinen Führerschein rechnen?
Und weiß evtl auch jemand was mich das ungefähr kosten wird?

Danke im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern User996
23.08.2006, 01:04 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

hmm...denkmal garnix weil ers net beweisen kann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Handcreme
23.08.2006, 01:21 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

Er und ich hatten jeweils einen Beifahrer. Also hat er einen Zeugen.
Danach habe ich mich gefragt warum ich dem Kerl meine Personalien genannt habe. Ohne hätte ich ja einfach sagen "Nö, ich bin nciht gefahren"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.08.2006, 01:37 Uhr

zu: Beleidigung in der Probezeit

wenn er dich anzeigt ist das ein tatbestand der erstmal nichts mit dem führerschein zu tun hat.
zeugen usw. sind egal, es reicht seine aussage.
kosten wird dir dann der richter bzw. der staatsanwalt mitteilen.
vespa-fan erzähl nicht so einen mist wie mit dem polizisten, jeder kann eine anzeige aufgeben.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Der grüne Pkw muss warten

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Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt