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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.08.2006, 11:35 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wer hat den die schilder aufgestellt und was verstehst du unter einem "Privat Parkplatz " ?

holger

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19.08.2006, 14:42 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

wenn der parkplatz als "privat" ausgeschildert ist, brauchen überhaupt keine schilder da hin. wenn er das nicht ist und ihr die schilder selber dahingestellt habt, sind sie rechtsunwirksam. und was ist ein "parkverbotsschild" ? es gibt in der sva m.m. kein solches schild.

holger

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19.08.2006, 15:06 Uhr

zu: Parkverbot für PKW

»Es wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt mit einen weißen Schil darunter wo PKW drauf steht. Ist das richtig gekennzeichnet ?«

Dann dürfen jetzt neben den Lkw auch Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Trikes, Quads und Anhänger dort parken.

Besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich das blaue P-Schild mit dem Zusatz "nur Lkw".

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Bremsanlage

- Fahrbahnoberfläche

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine Zollstelle

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen