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14.08.2006, 22:43 Uhr

Halte und Parkverbot

Wenn ein Halteverbot am Straßenrand steht und die Gasse dann mehrere Kilometer gerade aus geht mit mehrern Einfahrten von Hochhäusern, aber ohne "echte" Straße, wie weit gilt dann das Schild?
Falls es unbegrenzt gelten würde, wenn dann aber vor einer Verengung ein erneutes Schild angebracht wird, darf man dann davor Parken?

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15.08.2006, 20:02 Uhr

zu: Halte und Parkverbot

stimme warnecke fast zu, nur wegen dem streckenverbot nicht.
"das strecken verbot (höchstgeschwindigkeit/ überholverbot) muss nicht aufgehoben werden, wenn es mit einem gefahrenzeichen angebracht ist und sich durch die örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte gefahr nicht mehr besteht" zitat ende
lieben gruss
karsten

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