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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stassi V2
07.08.2006, 14:58 Uhr

Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

hallo. am 28.4.06 wurde ich geblitzt auf der autobahn. mit 5kmh zuviel und weniger als 5/10 des vorgeschriebenen abstandes. jetzt wollen die 45€(+ gebühren 69,23€) und mir nen punkt geben. meines erachtens galt der alte bußgeldkatalog. also keinen punkt und 20-25€ geldbuße.
was haltet ihr davon?
bitte so schnell wie möglich..thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 16:39 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

>was haltet ihr davon?

Äh, auch beim alten Bußgeldkatalog war für einen zu geringen Abstand bereits eine Strafe vorgesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
07.08.2006, 16:55 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

@WakeAlan: Les mal genau... Weiß er doch, er spricht davon, dass nach dem alten Bußgeldkatalog 20-25 Euro und kein Punkt gegolten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 17:02 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

Komisch. In den alten Katalogen, die ich über Google finde, ist dort sehr wohl ein Punkt vorgesehen, sowie mehr als 20-25€.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit