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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stassi V2
07.08.2006, 14:58 Uhr

Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

hallo. am 28.4.06 wurde ich geblitzt auf der autobahn. mit 5kmh zuviel und weniger als 5/10 des vorgeschriebenen abstandes. jetzt wollen die 45€(+ gebühren 69,23€) und mir nen punkt geben. meines erachtens galt der alte bußgeldkatalog. also keinen punkt und 20-25€ geldbuße.
was haltet ihr davon?
bitte so schnell wie möglich..thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 16:39 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

>was haltet ihr davon?

Äh, auch beim alten Bußgeldkatalog war für einen zu geringen Abstand bereits eine Strafe vorgesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
07.08.2006, 16:55 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

@WakeAlan: Les mal genau... Weiß er doch, er spricht davon, dass nach dem alten Bußgeldkatalog 20-25 Euro und kein Punkt gegolten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 17:02 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

Komisch. In den alten Katalogen, die ich über Google finde, ist dort sehr wohl ein Punkt vorgesehen, sowie mehr als 20-25€.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge