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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stassi V2
07.08.2006, 14:58 Uhr

Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

hallo. am 28.4.06 wurde ich geblitzt auf der autobahn. mit 5kmh zuviel und weniger als 5/10 des vorgeschriebenen abstandes. jetzt wollen die 45€(+ gebühren 69,23€) und mir nen punkt geben. meines erachtens galt der alte bußgeldkatalog. also keinen punkt und 20-25€ geldbuße.
was haltet ihr davon?
bitte so schnell wie möglich..thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 16:39 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

>was haltet ihr davon?

Äh, auch beim alten Bußgeldkatalog war für einen zu geringen Abstand bereits eine Strafe vorgesehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
07.08.2006, 16:55 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

@WakeAlan: Les mal genau... Weiß er doch, er spricht davon, dass nach dem alten Bußgeldkatalog 20-25 Euro und kein Punkt gegolten hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
07.08.2006, 17:02 Uhr

zu: Hilfe! Strafmaß zu hoch bei Abstand und Geschw.

Komisch. In den alten Katalogen, die ich über Google finde, ist dort sehr wohl ein Punkt vorgesehen, sowie mehr als 20-25€.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung