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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pepsi
25.07.2006, 09:36 Uhr

B & BE zusammen, wo ist der (Prüfungs)unterschied?

hallo,
Ich habe vor einiger Zeit meinen Führerschein begonnen, und mich damals für BE angemeldet und auch so gezahlt.
Die theoretische Prüfung habe ich schon bestanden, allerdings ganz normal für B, da waren keine Zusatzfragen für BE oder so, ist das richtig so?
Dann stehe ich kurz vor der praktischen Prüfung, termin steht aber noch nicht fest. Bisher haben wir nie über BE bzw. einen Anhänger gesprochen. Könnt ihr mir sagen was mich da noch erwarten wird? Oder muss ich erstmal ganz normal B Prüfung machen und dann weitere Stunden nehmen und vielleicht sogar noch eine Prüfung machen? Oder wurde es einfach "vergessen" dass ich BE machen wollte, weil bisher noch nie darüber gesprochen wurde? Ich werde meinen Fahrlehrer auch noch fragen, jedoch habe ich erst übermorgen meine nächste Fahrstunde.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!

Viele Grüße, Pepsi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
25.07.2006, 09:47 Uhr

zu: B & BE zusammen, wo ist der (Prüfungs)unterschied?

Hoi,

Normal wird es so gehandhabt, dass du erst B machst und dann bisschen Fahrpraxis sammelst und danach dann weitere Stunden nimmst und danach die BE Prüfung ablegst. So kenn ichs.

Wie es mit der Theorie aussieht, keine Ahnung ;)

Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung

Auf eine Sackgasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung