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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2006, 21:44 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen selbstverständlich nicht abgelaufen sein, auch dann nicht, wenn du eine gültige Haftpflichtversicherung hast. Du wirst also um einen kurzen Besuch auf der Zulassungsstelle nicht herum kommen.

§ 28 Abs. 2 u. 4 StVZO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kami
13.09.2006, 08:56 Uhr

zu: Fahren ohne Zulassung zum TÜV

130EUR????

Versicherung 48EUR, die Schilder vielleicht 15EUR und 10,50 auf der Zula, das sind nur knapp 75EUR... hab ich fuer meinen alten Jupiter fuer die Kurzzeitkennzeichen gezahlt...

Alternativ haettest du dir vorab Kennzeichen zuweisen lassen (Im Strassenverkehrsamt) und haettest dann mit diesen ungestempelten Kennzeichen die Fahrt zum TUEV durchfuehren koennen.

Hilft dir zwar nix mehr aber vielleicht liessts ja mal jemand der das gleiche Problem hat....

Gruss

Kami

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B

Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt

Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten