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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Uri
24.06.2006, 12:16 Uhr

Vorfahrt "an" der Autobahn?

Habe eine Frage zur StVO:
Vohrfahrt "neben" der Autobahn (Rasthöfe, große Parkplätze, Tankstellen)? In der DDR-StVO hatte eine autobahn-nahe Parallelspur (zur Autobahn) immer Vorfahrt vor der autobahn-ferneren.
Jetzt gilt auch hier rechts vor links!??

Uri

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2006, 15:39 Uhr

zu: Vorfahrt "an" der Autobahn?

äh... ich verstehe die Antwort nicht ganz:
» Im Bereich von Autobahnbahnparkplätzen oder Rasthöfen gilt die Regel rechts vor links ... Da diese Bereiche jedoch zur "Nebenfahrbahn" einer Autobahn gehört, gilt hier nicht rechts vor links. «

Also... ich schließe mich dem letzteren Satz an. Auf Autoibahnen und Kraftfahrstraßen (und deren Nebenfahrbahnen) hat der Verkehr auf der durchgehenden Spur (die im Ausnahmefall auch mal die von rechts sein kann), Vorfahrt. Wofür entscheidest Du Dich? :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein