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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern baur1988
20.06.2006, 13:35 Uhr

Fahrstunden bei den Eltern

Mir wurde gesagt, das man in Deutshland jetzt auch bei den Eltern Frahrunterricht nehemen kann, sofern man gerade bei einer Fahrschule seinen Führerschein macht.
Stimmt dies? Ist dies wirklich legal?

MFG

Christoph Baur

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.06.2006, 14:02 Uhr

zu: Fahrstunden bei den Eltern

Solang deine Eltern Fahrlehrer sind oder du auf einem Verkehrsübungsplatz fährst ist es erlaubt :-)
Im öffentlichen Verkehrsraum (auch auf leeren Supermarktparkplätzen etc) ohne Fahrlehrer aber nicht.

Daran hat sich seit langem nichts geändert und da wird sich wohl auch in näherer Zukunft nichts ändern.

Wahrscheinlich hat da irgendwer die Tatsachen des von Heuschrecke genannten "Führerschein ab 17" verdreht: Du darfst nach der Fahrausbildung und Prüfung schon mit 17 mit einer Begleitperson fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
20.06.2006, 22:44 Uhr

zu: Fahrstunden bei den Eltern

Es gibt 2 vorraussetzungen, um ohne Führerschein im Strassenverkehr legal zu fahren:
1) Ein Fahrlehrer muss auf dem Beifahrersitz sitzen und
2) Muss der Wagen mit Doppelpedalen ausgerüstet sein.

Wenn das bei deinen Eltern zutrifft, dann darfst du das, sonst nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ghersh_w
22.06.2006, 13:17 Uhr

zu: Fahrstunden bei den Eltern

Ich wohne in der Schweiz und bei uns ist das völlig legal.

Nachdem mann die Theoretische Prüfung gemacht hat bekommt man nen Lehrfahrausweis, und sobald man den hat, darf man mit einer Begleitperson die mind. 23 Jahre alt ist und den Führerschein dessen Kategorie seit 3 Jahren besitzt auf allen Strassen fahren gehn! Das Auto aber muss mit so nem blauen "L" gekennzeichnet sein!

Gute sache find ich, und zudem braucht man weniger FS da man das gelernte zuhause üben kann! :D

MFG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

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Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h