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 Karlsberg
18.06.2006, 18:45 Uhr
...und schon wieder n Ami
Hallo alle zusammen. Ich bin Ami, erst vor 3 Wochen in Deutschland angekommen. Ich moechte hier n Auto kaufen, und natuerlich auch laenger als 6 Monaten fahren duerfen, also ich brauch nen deutschen FS in den naechsten 6 Monaten... Ich komme leider aus einem nicht-ohne-beide-Pruefungen-umzuschreiben Bundesstaat (Washington), also ich muss hier beide Pruefungen erledigen. Was ich wissen will ist: brauch ich eigentlich die Pflichtfahrstunden? Ich fahre schon seit 11 Jahren, und bin schon waehrend andere Aufenthalten in deutschland ziemlich viel gefahren, mit Autos meiner Freunden bzw auch Mietwagen. Also es waere schon albern, Fahrstunden machen zu muessen, finde ich. Hat jemand schon damit Erfahrung?
 Georg_g
18.06.2006, 18:52 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
Du musst "nur" die Prüfungen ablegen, die Ausbildungsvorschriften gelten für dich nicht. Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung solltest du Lehrmittel erwerben und für die praktische Prüfung einige Fahrstunden nehmen. Die Sonderfahrten musst du nicht machen, aber es schadet bestimmt auch nicht, in der Ausbildung mal auf einer deutschen Autobahn gewesen zu sein. Wie viele Fahrstunden du benötigst, kann ich dir nicht sagen, aber du kannst natürlich jederzeit die 6-Monats-Frist zum selbständigen Üben benutzen.
 erdnuss
18.06.2006, 19:01 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
gibt es bei euch keinen internationalen führerschein?
 Georg_g
18.06.2006, 19:04 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
Der internationale Führerschein würde hier leider gar nichts nützen.
 Karlsberg
18.06.2006, 19:39 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
Tja internationalen Fuehrerschein hab ich auch von den USA, wird hier leider gar nicht anerkannt. Was aber wirklich beschissen ist, dass wenn ich in den USA von meinem nicht-umschreiben-ohne-beide-Pruefungen Bundesstaat zu einem umschreiben-ohne-Pruefungen Bundesstaat umziehe, brauch ich gar keine Pruefung zu erledigen! Das wissen aber die deutschen wahrscheinlich nicht, die diese bloede Regeln geschrieben haben!
 Mattze
19.06.2006, 21:05 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
Erst mal willkommen in Deutschland. Dem Paragraphen und Gesetzes Dschungel schlecht hin.
Sei schon einmal vorgewarnt, es gibt hier tatsächlich einige Vorschriften, bei denen man nur noch den Kopf schütteln kann.
Hier werden garantiert noch mehrere Leute mit einer ähnliche Frage posten :D
Grafenwöhr und Hohenfels werden ja massivst ausgebaut.
 rijx45 
22.06.2006, 20:54 Uhr
zu: ...und schon wieder n Ami
hmm....ich verstehe die diskussion nicht...
gemäß nato-truppen-statut dürfen sie hier fahren! auch ohne deutsche FE! auch können diese fahrer blödsinn machen, aber des wird dann truppenintern geregelt..(wenn überhaupt..grummel) kommt aber ne zivilperson nach D, dann muss er sich den regeln unterwerfen, die nach dem übereinkommen für ihn gelten
lg
karsten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld
Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie blinken?
Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren
Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung
Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen
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