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15.06.2006, 13:15 Uhr

Feiertagsfahrverbot?

Hallo, heute ist in NRW Feiertag, darf ich trotzdem mit einem Bully (3,5t) und einem anhänger fahren?
danke

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15.06.2006, 13:36 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt auch Feiertags. Es gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Lkw mit Anhängern. (Ausnahmen z.B. für verderbliche Güter usw. sind in § 30 der StVO nachzulesen).
Ich vermute aber dennoch, daß Dein Bulli als Pkw eingetragen ist!?
Und selbst wenn, auf 7,5t kommt er ja vermutlich nicht.

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15.06.2006, 13:37 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

warnecke war schneller :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

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Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

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