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15.06.2006, 13:15 Uhr

Feiertagsfahrverbot?

Hallo, heute ist in NRW Feiertag, darf ich trotzdem mit einem Bully (3,5t) und einem anhänger fahren?
danke

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15.06.2006, 13:36 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt auch Feiertags. Es gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Lkw mit Anhängern. (Ausnahmen z.B. für verderbliche Güter usw. sind in § 30 der StVO nachzulesen).
Ich vermute aber dennoch, daß Dein Bulli als Pkw eingetragen ist!?
Und selbst wenn, auf 7,5t kommt er ja vermutlich nicht.

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15.06.2006, 13:37 Uhr

zu: Feiertagsfahrverbot?

warnecke war schneller :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-031-B

Ich muss den blauen Lkw vorbeilassen

Ich darf vor dem blauen Lkw abbiegen

Ich muss den roten Pkw vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie