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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thiede
07.06.2006, 15:50 Uhr

zulässige Gesamtmasse ... ?!

Also, es gibt da eine Frage im Bogen, die ich leider nicht ganz verstehe, und zwar:

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr PKW hat folgende Daten: - Leermasse 1900kg; - zulässige Gesamtmasse 2400kg; - zulässige Anhängelast 1500kg; Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

1000kg
1200kg
1500kg

Gibt es da eine Regel; wie geht diese? Für mich erscheint das als unlogisch, da Leermasse + Anhänger die zulässige Gesamtmasse des PKW überschreitet, bei allen Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
07.06.2006, 16:06 Uhr

zu: zulässige Gesamtmasse ... ?!

"Kraftfahrzeuge â EURO” ausgenommen Krafträder â EURO” mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)"

... und nun viel Spaß beim Rechnen :-)

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