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03.06.2006, 04:03 Uhr

zu: telefonieren

Du musst zahlen 40 € Bußgeld +ca 25 € Gebühren und Auslagen. Dazu bekommst du einen Punkt in Flensburg. Deine Probezeit wird noch nicht verlängert, da es nur ein B-Verstoß ist, also erst beim nächsten Mal passiert was.
Die geringen Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich (<40 €) machen überhaupt nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben