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 alternativende
31.05.2006, 20:24 Uhr
Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?
Hallo,
ich habe mein Altöl ( etwa 3,5 Liter ) an einer Tankstelle abgestellt, da ich bisher der Auffassung war ich könne mein Altöl dort einfach entsorgen.
Der Besitzer hat mir mit einer Anzeige gedroht da er meint, dass das strafbar sei.
Stimm dies ?
 alternativende
31.05.2006, 20:33 Uhr
zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?
Den Kaufbeleg hatte ich nicht.
Ich hatte das Altöl in einen anderen Behälter umgefüllt, weil dort 5 Liter hineingepasst haben.
Was ist denn, wenn man es dort einfach draußen hinstellt. Da stand so eine "Blechbox" wo Öldosen drauf stand. Da es aber nicht durch die Öffnung passte habe ich es davor gestellt.
 alternativende
31.05.2006, 20:47 Uhr
zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?
Falls der Typ mich anzeigen sollte mit was für eine Strafe kann ich da rechnen ?
 Waechter im All
01.06.2006, 14:03 Uhr
zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?
Kann mich Bonobo nur anschließen:
Nicht immer gleich mit dem Schlimmsten rechnen und ein bisschen nett sein. Entschuldige Dich beim Tankstellen-Heini und sag, Du hättest es nicht besser gewusst. Dann wird schon alles gegessen sein.
Aber mal ganz ehrlich: Einfach die Plörre hinstellen und abhauen - sowas macht man doch auch nicht! Du hättest jeglichen Ärger von vornherein vermieden, wenn Du ganz schlicht an den Tresen marschiert wärst und gefragt hättest: "Ich hab hier ein bisschen Altöl; kann ich das bei Ihnen lassen?" Der hätte bestimmt nicht nein gesagt. Der war jetzt bloß sauer, weil Du ihm so scheinbar (!) kackfrech Dein Öl vor die Füße gekippt hattest (bildlich gesprochen).
 Joe
01.06.2006, 18:25 Uhr
zu: Anzeige wegen Altöl Entsorgung an Tankstelle ?
Wie schon gesagt: An sich hat der Tankstellenmensch recht, aber das wird man sicherlich nett regeln können.
Übrigens: Altöl und ölverschmutztes Material kannst Du meist auch bei städtischen Entsorgungsstellen loswerden. Wichtig gerade für ölverschmutzte Lappen und dergleichen - die nimmt der Handel in der Regel nicht an.
Und wenn mal Öl in Mengen freigesetzt wird (Altölkanister offen umgefallen, Ölwanne gebrochen, was auch immer): Feuerwehr. Immer. Denn das gibt sonst richtig Ärger.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken
Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten
Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-004-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Dass plötzlich Gegenverkehr auftaucht
Dass der Lkw-Fahrer plötzlich auf die Fahrbahn springt
Dass Verkehrszeichen durch den Lkw verdeckt sind
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