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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sigi9876
26.05.2006, 10:05 Uhr

Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hab gestern in Maastricht (NL) in einer kleinen Nebenstraße an einer T-förmigen Kreuzung gegenüber der Einmündung angeblich verkehrswidrig geparkt. Begründung der 5 Meter Bereich wurde nicht eingehalten. In Deutschland gilt der 5 m-Bereich nur an der Kreuzung selbst, nicht aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite
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Meine Parkposition X

Will hiergegen Widerspruch einlegen. Wer weiß Bescheid und kann helfen????

I I

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
26.05.2006, 13:59 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Wenn in den Niederlanden dort das Parken verboten ist (Ich kenne die Rechtslage dort nicht), warum sollte ein Widerspruch dann Aussichten auf Erfolg haben?
Du musst dich als Ausländer über die dortigen Gesetze informieren, nur weil es in Deutschland erlaubt wäre, darfst du dort nich automatisch auch so parken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
19.03.2007, 13:42 Uhr

zu: Knöllchen in den Niederlanden über 50 Euro

Hallo,
oben aufgeführte Geschichte ist verjährt, schon klar, aber trotzdem hätte ich hierzu eine Frage:

Also, da ich mich gerade auf meine niederländische Theorieprüfung Kl. A vorbereite, hat sich bei mir schon die Selbstverständlichkeit eingeprägt, dass oben aufgeführter Fall eindeutig ein Vergehen darstellt. In NL wird der ganze Kreuzungsbereich mit 5 m als Halte- und Parkverbotszone gesehen. Diese hier wird als T-Kreuzung betrachtet.
Wäre wie oben angegeben, in Deutschland parken an dieser Stelle erlaubt?

Gruß
Lillie

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren