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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnappi
25.05.2006, 14:35 Uhr

Führerschein mit 17 --> 18

Hallo! Ich habe mit 17 den Führerschein (begleitetes Fahren) gemacht. Jetzt bin ich 18, war aber noch nicht bei der Kreisverwaltung um meinen "neuen" Führerschein abzuholen. In wiefern ist der "alte" noch gültig? Darf ich damit jetzt auch schon alleine fahren?
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NFS89
25.05.2006, 14:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Nein, ich glaube du darfst erst alleine fahren, wenn du den neuen Führerschein in den Händen hälst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusteblume
25.05.2006, 15:12 Uhr

zu: Führerschein mit 17 --> 18

Ja, darfst du. Habe auch meinen Führerschein mit 17 gemacht und in dem steht drin, dass ich bis 17 nur in Begleitung fahren darf, der Führerschein allerdings auch noch 3 Monate nachdem ich 18 geworden bin, gültig ist. Kannst also problemlos noch mit deinem "alten" Führerschein fahren, solange du die 3 Monate noch nicht überschritten hast.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis