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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaos
13.05.2006, 11:47 Uhr

unfall in probezeit

hi hab en kleinen unfall in der probezeit geaubt, ein auto im toten winkel nicht gesehen, aus meinen parklaptz gefahren, und blechschaden angerichtet, sowie einen tür kaputtgemacht.

da der fahrzeughalter des angefahrenes autos lieber die polizei hohlen wollte, trotzt meiner vk
und des sicheres zuspruchs alles erklären zu können ( habe mich auch entschuldigt, war eindeutig mein fehler)
die polizei hatt mich mündlich verwarnt, und meine daten aufgenommen, aber sie meinten sonst kommt nichts auf mich zu.
ist das so richtig ? ich habe noch ein halbes jahr probezeit, und habe jetzt unheimlich bange..

vilt. weis jm von euch was? danke für antworten

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13.05.2006, 11:53 Uhr

zu: unfall in probezeit

Wenn die Polizei sich dafür entschieden hat, es bei einer mündlichen Ermahnung zu belassen, hast Du Glück gehabt. Selbst wenn jetzt noch ein Verwarnungsgeld kommt, dann wird das keine Auswirkungen auf die Probezeit haben.

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13.05.2006, 12:45 Uhr

zu: unfall in probezeit

boa danke es gibt einen gott ;D

thx drban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung

Auf eine Gefahrstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Vor Bordsteinabsenkungen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird