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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Feefee
07.05.2006, 09:54 Uhr

sonderstunden - nacht

Hallo,

eine freundin von mir macht ihr führerschein seit Januar. In Januar gleich am anfang hat sie 6 Stunden im dunkel gehabt, zählen die als die Sonderstunden für die Nacht?

Danke
Feefee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
07.05.2006, 10:40 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

Hallo feefee,
normalerweise teilen die Fahrlehrer -vor oder nach der Fahrschulstunde- dem Fahrschüler mit, wie die Stunde deklariert wird (Nachfahrt, Autobahn,...)
Deine Freundin sollte bei ihrem Fahrlehrer mal nachfragen und sich's dann notieren. Dann weiss sie, welche Pflichtstunden sie noch vor sich hat.
Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
07.05.2006, 15:08 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

ähem, ja, oder so.
;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschülerin
07.05.2006, 18:37 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

also mein fahrlehrer rechnet sowas als nachtfahrten bzw. dunkelfahrten an, auch wenns anfang der ausbildung ist, da ja nunmal bei dunkelheit gefahren wurde, wenn man im januar spät nachmittags fährt....
LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
07.05.2006, 23:03 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

Ich denke, das waren noch keine Nachtfahrten, wenn die ja erst gegen Ende der Ausbildung erfolgen sollen/dürfen. Deine Freundin könnte mal in ihre Rechnungsunterlagen schauen, da steht bestimmt dabei, welche Art Fahrstunde erteilt wurde.

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
08.05.2006, 09:44 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

Heuschrecke, es soll auch Fahrlehrer geben, die ihren Job RICHTIG machen :o)

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
08.05.2006, 11:35 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

Sehe ich zwar nicht, wo das prima sein soll... aber ist in Ordnung. :o)

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschülerin
08.05.2006, 15:33 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

nein das nicht, aber er wird vielleicht aif die Nachtfahrten verzichten, weil der fahrschüler ja in normalen fahrstunden bewiesen hat, dass er im dunkeln fahren kann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
09.05.2006, 19:28 Uhr

zu: sonderstunden - nacht

Da die Nachtfahrten Pflicht sind kann man da drauf nicht verzichten. Und man muss sie tatsächlich am Ende machen. ABER: Der fahrlehrer kann auch einfach eine normale Fahrstunde (Mittags) als Nachtfahrt eintragen. Muss er halt nur seine Uhr falsch einstellen... ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden