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 FLiszt
06.05.2006, 11:44 Uhr
Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?
Hallo!
Wolle mal fundierte Meinungen einholen, wie es sich mit dem Flensburger Punktekonto verhaelt, wenn man seinen staendigen Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegt.
Natuerlich (wenn noetig) inclusive Umschreiben der Fahrerlaubnisklassen in das betreffende Land.
Werden die Punkte dann schneller oder gar gleich geloescht?
Bekommt man neue Punkte, wenn man (mit EU-auslaendischem Fuehrerschein und/oder Wohnsitz) in Deutschland weiterhin "zu" schnell faehrt und/oder nach gusto ueberholt (und im Zweifelsfall halt sofort bezahlt)?
Oder waere eine solche Umschreibung eine prima rechtliche Grauzone, um sein Punktekonto abzubauen bzw. eine weitere Aufstockung zu verhindern?
Welche Laender waeren in diesem Fall eventuell am Besten geeignet (am besten ohne Verkehrssuenderabkommen, letztes Mal hat England wunderbar funktioniert)?
Fuer sinnvolle diesbezuegliche Aussagen, am besten mit Angabe von Quellen, waere ich sehr dankbar - polemisches Geschwaetz wird unkommentiert ueberlesen (nimmt aber dem Forenbetreiber teuren Plattenplatz), also in dem Fall einfach stecken lassen.
Danke im Vorraus.

 durbanZA
06.05.2006, 15:55 Uhr
zu: Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?
[quote] Oder waere eine solche Umschreibung eine prima rechtliche Grauzone, um sein Punktekonto abzubauen bzw. eine weitere Aufstockung zu verhindern? [/quote]
Leider nicht, das Punktekonto wird meines Wissens beibehaltn. Alle in Deutschland begangenen punktebewährten Verstöße werden auch weiterhin an die Kollegen in Flensburg übermittelt.
 DaRealAd
06.05.2006, 18:56 Uhr
zu: Flensburger Pktekto. bei Verlegng. des Wohnstz. ins Ausland?
Doch auch Ausländer bekommen Punkte in Flensburg.
Eine Wohnsitzverlegung bzw eine Führerscheinumschreibung bringt dir also fast nichts.
Einziger Unterschied ist die Folge beim Erreichen von 18 Punkten: Eine deutsche Fahrerlaubnis würde dir dann entzogen werden. Als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis würdest du nur ein Fahrverbot für Deutschland erhalten. Im Ausland dürftest du dann also weiterhin fahren.
Ein anders Problem: Einen EU-Führerschein kannst du nicht einfach umschreiben lassen, einen Führerschein des anderen Landes würdest du nur bekommen, wenn sich irgendwas ändert, z.B. eine neue Fahrerlaubnisklasse erworben wird.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte
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An Fahrbahnverengungen
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern
Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben
Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben
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