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13.04.2006, 13:54 Uhr

Falsch geparkt :-(

Guten Nachmittag,

vorhin war ich in der Leipziger Innenstadt unterwegs, verlies mein Fahrzeug nur für ca. 30 Minuten. Ein Knöllchen steckte am Scheibenwischer. Das war nur so allgemein formuliert, und dass ich in den nächsten Tagen bescheid bekommen würde.
Der Fahrzeughalter bin ich, angemeldet ist es als Zweitwagen bei meiner Mutter. Sie bekommt jetzt den netten Brief, zahlen darf allerdings ich. :-(
Ich stand mit vielen anderen Autos, die auch ein Knöllchen hatten, vor einem Hochhaus. Ich hatte ordnungsgemäß geparkt, auch ein Parkticket gekauft und ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Jedoch fiel mir dann bei genauerer Betrachtung etwas auf: Der Parktautomat und die Hinweistafel (Parken mit Ticket von 9 bis 18 Uhr erlaubt) war auf der anderen Straßenseite. Auf der Seite wo ich stand mit dem Auto, stand kein Schild.
Es gab aber doch eines, was ich leider zu spät sah, und was deutlich machte, dass auf der Seite wo ich stand nur Anwohner parken dürfen.
Schöne Scheiße aber auch.

Wie hoch wird das Bußgeld sein, weiß das jemand?
Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG

condomat

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13.04.2006, 15:11 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Damit wir in Zukunft auch was zu tun haben: Verstoßen hast Du evrmutlich gegen § 12 Abs. 3 Nr. 8e:
"Das Parken ist unzulässig, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild"

Riecht förmlich nach einem Verwaarnungsgeld von 10 Euro gegen den Halter.

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13.04.2006, 18:26 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Sorry sonhol, war beschäftigt (in anderen Foren unterwegs :D).<<<

Wo denn? Jetzt komm mir nicht mit Radarfalle.de oder Ähnlichen ;-)

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13.04.2006, 21:19 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Habe ich mich dort irgendwie verraten? Ich hoffe doch nicht! <<<

Keine Ahnung, war nur ne Vermutung, hehehe...
Ich treibe mich in keinen anderen Forum rum, als dieses hier. Hin und wieder bin ich höchstens mal in nen Forum über Technik und Computer, aber sonst war's das :-P

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14.04.2006, 01:13 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Hier kommen mit Abstand auch die belustigsten Threads rein, da können sich andere Foren echt was abschneiden. <<<

Jop. Der Reiz an diesem Forum ist die Unterhaltung. Ich sitze hier oft breitgrinsend und lache dann sogar schonmal laut, wenn ich hier lese, hehehe :-D

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14.04.2006, 01:33 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Freut mich, wenn ihr euch amüsiert, aber wäre toll wenn wir mal auf das Thema zurück kommen.
Geht der Bußgeldbescheid an den Halter (Besitzer) des Fahrzeuges oder an denjenigen, auf den das Auto angemeldet ist?

Grüße

condomat

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22.04.2006, 14:40 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Genauso ist es eben nicht!
Der Bescheid für das Verwarnungsgeld geht an denjenigen, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, und nicht an den Besitzer!

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22.04.2006, 15:25 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Normalerweise wird für einen Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer belangt und nicht der Halter. Daher muß beispielsweise bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung der Fahrer per Phtoto, Video oder direkter Feststellung zweifelsfrei identifiziert werden.
Anders bei Verstößen, die den ruhenden Verkehr betreffen: Für Parkverstöße wird im allgemeinen der Fahrzeughalter belangt.

Mal etwas darüber hinaus; wie läuft das eigentlich mit Parkverstößen, die Punktebewährt sind, wie zB TB-Nr. 51a.3 BKat?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

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