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05.04.2006, 14:11 Uhr

erste untersuchung nicht wahrgenommen

hallo ihr lieben, bei einem neuwagen ist es doch vorgeschrieben, wann man die erste untersuchung machen sollte (also ich meine jetzt nicht die haupt- oder abgasuntersuchung, sondern die die von den werkstatten vorgeschrieben sind)

was ist wenn man den nicht einhält? oder zuviele km drauf hat? Verfällt dann die Garantie??? Wäre toll wenn mir das mal jemand sagen könnte....

LG Steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dirkde
05.04.2006, 14:51 Uhr

zu: erste untersuchung nicht wahrgenommen

Hallo,

die Inspektionen während der Garantiezeit sind in der Regel Vorraussetzung für selbige. Die KM Angaben, also bei wieviel km eine Inspektion zu erfolgen hat sind ungefähre Richtlinien. Sollte das Auto z.B. bei 10.000 km zur Erstinpektion und du hast z.B. 10.500 km drauf wird keiner was sagen, anders sieht dies aber bei gravierenden Überschreitungen aus. Diese Inspektionen machen allerdings auch Sinn. Zwar ist bei den heutigen Motoren der Abrieb während der EInlaufphase nicht mehr so hoch wie früher, allerdings ist er immer noch vorhanden. Somit macht es z.B. Sinn, bei der ersten Inspektion das Öl zu wechseln. Jeder Hersteller hat Richtlinien, was bei welcher Inspektion an Arbeiten durchzuführen ist.

EIn lückenloses Inspektionsheft macht sich zusätzlich auch beim Wiederverkauf bezahlt und hilft hier und da auch bei Kulanzanträgen gegenüber dem Hersteller.

Beim Motorrad ist es z.B. so, das bei der ersten Inspektion neben dem Ölwechsel auch der feste Sitz der Schrauben geprüft wird, was hier nicht ganz unrelevant ist.

Also, keine Inspektion bedeutet in der Regel Verlust der Garantie, weil dies in der Regel Bestandteil der Garantiebestimmungen ist.

Gruß Dirk

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