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28.03.2006, 22:15 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

Du musst einen Wohnistz in Österreich beantragen und glaubhaft machen, daß Du Dich mindestens 185 Tage dort aufhältst. Dann würdest Du tatsächlich einen zweiten Führerschein bekommen.

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28.03.2006, 23:13 Uhr

zu: Führerscheinerweiterung im Ausland

die 185 Tage Mindestaufenthalt sind aber zwingend erforderlich!
Ob die zwei FS zusammengeschrieben werden können...hm... letztlich wüßte ich nicht, wieso nicht, da die ja innerhalb der EU gleichwertig sind. Eine Umschreibung ost aber nicht erforderlich. Wenn, dann fiele das in der Aufgaben bereich der örtlichen Führerscheinstelle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Der Bus fährt plötzlich rückwärts