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23.03.2006, 17:27 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.

Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.

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23.03.2006, 17:34 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren