Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern florentinchen311
21.03.2006, 20:44 Uhr

Parken auf schmalen Fußgängerweg????

Hallo
ich bin heute von jemanden dumm angemacht worden,weil ich nicht auf einen schmalen Fußgängerweg geparkt habe.Ich muß dazu sagen,daß die Straße schmal ist und der Fußgangerweg ca 40 cm breit ist.Es ist eine kleine Lücke( ca 3 Autos) wo man/frau parken darf,der Rest ist nämlich Absolutes Halteverbot.Es steht aber kein Schild da,das man auf den Gehweg parken darf.Der Mann meinte es müssen 3m Platz sein,damit seine LKW's daran vorbei kämen.Aber selbst wenn ich mich auf den Gehweg stelle,könnte ich schwören,das es keine 3m sind.Ich möchte mich nicht umbedingt auf den Gehweg stellen,da es so schmal ist und man die Mauer sehr leicht mit nimmt und weil es ja nicht erlaubt ist (so hab ich es in der Fahrschule gelernt,vor 3 Jahren) und 15 Euro wegen Falschparken sehe ich nicht ein,auch nicht einen Blechschaden.Meine Frage ist was jetzt Richtig ist und ob ich genötigt werden kann da so zu Parken.Wenn ich meine Freundin besuche muß ich leider da Parken,da leider keine andere Möglichkeit.
Wäre nett,wenn mir einer einen Rat geben könnte.Bevor ich meine Verkehrsrechtschutz in gebrauch nehmen muß.
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
21.03.2006, 20:53 Uhr

zu: Parken auf schmalen Fußgängerweg????

Ich würde mich auf den Gehweg stellen. Wenn der da seine LKWs durchlotst wäre mir das Auto zu schade dazu.
So wie sich das anhört sind beide Varianten zum Parken ungünstig und eventuell nicht erlaubt.

Also entweder nen Knöllchen in Kauf nehmen, nen kaputtes Auto (und ne Menge Ärger) oder einfach 5 min. weiter weg parken und zu Fuß zu deiner Freundin ;-)

Wenn du übrigens Pech hast, kann in einem Schadensfall (LKW rammt dein Auto) dir eine Teilschuld zugewiesen werden, weil du falsch geparkt hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2006, 20:58 Uhr

zu: Parken auf schmalen Fußgängerweg????

äh-- es ist ebenso verboten an einer engen Stelle zu parken, und der Mann hat ganz recht, wenn er die 3m nennt. Die sind nämlich von der Rechtsprechung als Mindestbreite an verbleibendem Platz vorgesehen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen