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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mafu
18.03.2006, 13:50 Uhr

Sondergenehmigung FS mit 17

Hallo Leute,
ich habe eine kurze Frage: ich werde im August 17 und beginne deshalb nach Ostern mit dem Führerschein. Den mit 17 in Rlp zu machen bedeutet ja, das ich ne Bgeleitpersonn brauche. Da wir aber ein KFZ Gewerbe zu Hause haben, und immer mal wieder Fahrer benötigen um Autos irgendwo abzuholen, würde ich gerne eine Sondergenehmigung beantragen, um dann eben alleine mal ein Auto von A nach B zu transportieren. Meint ihr damit komm ich durch? Also ohne Begleitung? Und wo muss ich diesen Antrag stellen?
Ich wär euch echt dankbar um eine schnelle Antwort, es grüßt euch aus der sonnigen Pfalz

Maria :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
18.03.2006, 14:27 Uhr

zu: Sondergenehmigung FS mit 17

dazu sage ich nur eins: keine Chance.

Ne Erlaubnis bekommste bsw. wenn du jetzt im wald wohnt und du unbedingt zur schule musst, es aber keine verkehrsmöglichkeiten gibt, dann bekommste erst eine. Aber in deinem Fall noway.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- blaue Pkw

- grüne Pkw

- rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken