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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
14.03.2006, 18:17 Uhr

zu: Moped-Anhänger

»Es soll schon nach den gültigen Gesetzen funktionieren.«

Hmm, wenn du aber deine Ape mit der Klasse M schon ohne Anhänger nicht fahren darfst, dann mit Anhänger ...

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14.03.2006, 22:57 Uhr

zu: Moped-Anhänger

Zulassungsfrei ist nicht identisch mit der Verpflichtung, ein Versicherungskennzeichen zu führen. In diesem Fall hast du aber ansonsten trotzdem recht, denn der Anhänger benötigt kein eigenes Kennzeichen. Fraglich ist allerdings, ob er in diesem Fall überhaupt mit einer Kopie des Versicherungskennzeichens der Ape versehen werden darf. Ich würde das eher verneinen.

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15.03.2006, 13:13 Uhr

zu: Moped-Anhänger

§ 60 StVZO behandelt nur die amtlichen Kennzeichen. Die Versicherungskennzeichen sind in § 29e StVZO aufgeführt. Dort sind die Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, erschöpfend aufgelistet. Anhänger hinter dreirädrigen Fahrzeugen gehören nicht dazu.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Straßenbahnen

Fahrräder

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt