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11.03.2006, 23:00 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

nein. Die Versicherung hat den Vermögensschaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. ob du mit den kratzern rumfahren möchtest, ist deine Sache - der Wagen ist aber mit dem Schaden weniger wert, bei einem Verkauf zum Beispiel.

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12.03.2006, 01:24 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Klär das einfach mit der gegnerischen Versicherung ab. Vermutlich werden sie einen Gutachter beauftragen (bzw du kannst dann auch selber einen auswählen, wenn dir das lieber ist). Den im Gutachten ermittelten Schadenswert kannst du dir dann auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dir aber nur erstattet, wenn du sie auf wirklich gezahlt hast. Im Voraus bekommst du die also nicht. Du bist auch nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

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12.03.2006, 14:01 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Deshalb habe ich ja gesagt: Einfach bei der gegnerischen Versicherung nachfragen... Wenn sie sagen, ihnen reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt, dann brauchst du keinen Gutachter, wenn die ein Gutachten wollen, dann mach das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

In keinem Fall

Zum Überholen