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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 17:54 Uhr

Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Hi zusammen, folgende Frage aus den Fragebögen bekomme ich einfach nicht in meinem Hirn verankert:

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ein Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag fahren wollen?

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach vorn gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

- Eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder darf auf dem Beifahrersitz nicht angebracht werden

- Auf dem Beifahrersitz darf eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder angebracht werden

Die beiden ersten Antworten sind richtig.
Die erste richtige Antwort leuchtet mir ja noch ein, aber die zweite???! Wäre toll, wenn sich jemand die Mühe macht und versucht mir dies zu erklären (bin übrigens nicht blond!), denn ich würde es gerne verstehen.

Grüßle Muffin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.03.2006, 18:57 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

»... ist es nicht erlaubt, Kindersitze mit Blick nach Vorn dort anzubringen ...«

Umgekehrt ist es richtig.

@ Muffin: Bei einem sog. Reboard-Kindersitz, bei dem das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt, befindet sich die Lehne des Kindersitzes nur wenige Zentimeter vom Armaturenbrett entfernt. Ein auslösender Airbag würde den Sitz samt Kind katapultartig in Richtung Heckscheibe schleudern.

Ganz detailliert findest du es auch hier erklärt:
http://www.autokindersitz.at/start/php/web/facts.p
hp?ID=6

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
05.03.2006, 21:00 Uhr

zu: Beifahrer-Airbag und Kindersitz

Dickes Danke an Euch! Ich denke nun konnte ich es mir einhämmern.

Grüßle Muffin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Der blaue Pkw muss warten

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten