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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.02.2006, 16:17 Uhr

neue verkehrszeichen

habe gehört es gibt demnächst zwei neue verkehrszeichen.
eins soll "licht im tunnel" vorschreiben und das andere weiss ich nicht mehr.
wer kann mir da weiterhelfen (wie heissen die zeichen offiziell und ab wann gelten die?).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.02.2006, 18:10 Uhr

zu: neue verkehrszeichen

Du sprichst von den VZ 390 und 391. Der ADAC sagt dazu folgendes:
"Das Zeichen 327 steht vor Tunneln und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und zudem nicht gewendet werden darf. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten"

Bilder dieser beiden VZ findest Du hier:

http://tk-center.com/briefmin2bea.GIF

Allerdings ist die Einführung noch nicht beschlossene Sache. Per Verlautbarung wurde schon das Maut- Verkehrszeichen eingeführt, in der StVO steht es allerdings noch nicht, obwohl es schon vereinzelt an den Straßen zu sehen ist.

Ein Bild und einige Erläuterungen zu diesem VZ:
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.j
sp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarke
n/standortpolitik/verkehrsnetze/ordnungspolitik/Ve
rkehrszeichen_Maut.jsp


Ein einziges Verkehrszeichen ist zum Januar 2006 in die StVO aufgenommen worden: Ein Zusatzzeichen mit dem Schriftzug "Durchgangsverkehr". Eine Nummer ist mir jedoch nicht bekannt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
27.02.2006, 12:25 Uhr

zu: neue verkehrszeichen

danke, aber dann regelt das zeichen 327 nur selbstverständlliches (licht im tunnel is ja wohl normal).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten