Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.02.2006, 11:06 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

Die Frage was eingetragen werden muss, müssten Dir eigentlich die den Teilen beiliegenden Papiere beantworten. Da steht nämlich nicht nur drin für welches Fahrzeug die Teile vorgesehen sind, sondern eben auch, ob die Mitführung der ABE ausreicht oder ob eine Abnahme durch einen KFZ-Sachverständigen und Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.

Die korrekte Tieferlegung und die anderen Felgen sowie der Sportauspuff könnten u.U. schon einer fachlichen Begutachtung würdig sein. Immerhin ändert sich dadurch das Fahrverhalten/Abgasgeräusch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
20.02.2006, 13:19 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

1 Tieferlegung 3,5 Cm

egal wie tief du brauchst ein prüfbescheinigung mitführen, aber ich würde es eintragen lassen ist einfacher.

1 Sportauspuff Ragazzon

muss zuglassen sein für deinen autotyp

1 Getönte scheiben Hinten

hinten kann man immer tönen. ist kein problem.
musst auch nicht eintragen. o.k. die sicht muss noch gewährleistet sein wenn nur ein aussenspiegel. ist aber heute selten.

1 Böser Blick

abe, reicht bei angeklebten

1 195 Stahlfelgen

was ist den lt. fahrzeugschein zulässig

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.02.2006, 13:30 Uhr

zu: Eintragungen im fahrzeugschein

»hinten kann man immer tönen. ist kein problem.«

Zwar ist es zulässig, hinten eine Tönungsfolie anzubringen, wenn ein rechter Außenspiegel vorhanden ist, allerdings muss auch die Folie bauartgenehmigt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen