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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jan.d
19.02.2006, 20:41 Uhr

Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Hallo,

bitte um würdige antworten, da ich keinen suche, der mir meine tat mehrmals in seiner variante wiederholt, danke.

Ich war mit nem freund unterwegs, party etc..
nach der party waren wir unterwegs und hatten vorher alkohol und kokain zu uns genommen. auf der heimfahrt habe ich ein verkehrschild auf einer baustelle angefahren und bin so zusagen mit einem platten 20m weit geflüchtet und im selben moment war auch schon eine civil-streife anwesend.. ihr ergebniss bringt 1.16 promille, drogentest und fahrerflucht.. wie könnte das urteil lauten ? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.02.2006, 22:25 Uhr

zu: Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Lieber neuer Forumgast: Das hier ist weder ein Anwaltsportal noch eine Klamottenkiste.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Nach rechts

Geradeaus

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten