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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jan.d
19.02.2006, 20:41 Uhr

Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Hallo,

bitte um würdige antworten, da ich keinen suche, der mir meine tat mehrmals in seiner variante wiederholt, danke.

Ich war mit nem freund unterwegs, party etc..
nach der party waren wir unterwegs und hatten vorher alkohol und kokain zu uns genommen. auf der heimfahrt habe ich ein verkehrschild auf einer baustelle angefahren und bin so zusagen mit einem platten 20m weit geflüchtet und im selben moment war auch schon eine civil-streife anwesend.. ihr ergebniss bringt 1.16 promille, drogentest und fahrerflucht.. wie könnte das urteil lauten ? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.02.2006, 22:25 Uhr

zu: Mit welchem urteil kann ich rechnen ?

Lieber neuer Forumgast: Das hier ist weder ein Anwaltsportal noch eine Klamottenkiste.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse