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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Junior123
16.02.2006, 16:36 Uhr

Was passiert nun? (Unfall+Probezeit)

Hallo,

ich hatte vor ca. 1 Monat einen Unfall. Bin mit 40 die Autobahnauffahrt hochgefahren, ein Teilstück war vereist und ich drehte mich und schlug mit der rechten Vorderseite in der Leitplanke ein. Danach rollte mein Auto auf dem Standstreifen aus. Ich sicherte sofort die Unfallstelle ab und rief die Polizei an. Die Polizisten schauten sich die Unfallstelle garnicht an und ich musste denen bis zur nächsten Ausfahrt hinterherfahren. Sie sagte ich wäre zu schnell gefahren, weil andere Autos hätten es ja geschafft die Auffahrt "normal" zu passieren. Sie nahmen meine Daten auf und sagten ich würde bald Post bekommen. Heute mache ich den Brief auf und bin vor Schock fast umgekippt.

- 75,00€ Bussgeld
- 3 Punkte

Hatte zum Zeit des Unfalls meinen Führerschein 1 Monat. Im dem Bußgeldbescheid steht nichts von Fahrverbot oder so einem Aufbauseminar.

Daher meine Frage

Was kommt da genau noch auf mich zu? Das Bußgeld könnte ich noch bezahlen. Aber kann ich da nicht Einspruch einlegen? Die Polizei werden als Zeugen beschrieben. Aber sie haben sich garnicht die Unfallstelle angeschaut!

Bitte helft mir!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.02.2006, 16:43 Uhr

zu: Was passiert nun? (Unfall+Probezeit)

Da wird im Bußgeldbescheid wohl irgendwas von "nicht angepasster Geschwindigkeit" stehen, und das trifft ja auch zu, denn sonst wärst du nicht in der Leitplanke gelandet. Ein Fahrverbot hast du nicht zu befürchten, ein Aufbauseminar allerdings schon. Bis das Schreiben mit der Aufforderung kommt, können allerdings noch Wochen oder Monate vergehen. Erst mal muss ja der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Junior123
16.02.2006, 21:37 Uhr

zu: Was passiert nun? (Unfall+Probezeit)

Danke erstmal für die Antworten. Krieg ich denn auf jedenfall Probezeiterhöhung + Aufbauseminar?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

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