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 Prefect
13.02.2006, 14:15 Uhr
Nachweis des Auslandsaufenthaltes
Hallo liebe Fahrfreunde,
ich befinde mich seit August 2005 in Spanien und werde auch noch bis zum Sommer hier bleiben. Nachdem ich die Sprache jetzt einigermassen beherrsche möchte ich meinen Motorradführerschein hier machen und wollte wegen der 185 Tage-Regelung wissen was ich bei einer evt. Umschreibung in Deutschland denn vorweisen muss um zu beweisen das ich länger als ein halbes Jahr hier in Spanien war. Muss ich mir eine Bestätigung bei einem Amt über meinen Aufenthalt hier besorgen oder genügen meine monatlichen Mietbelege. Vielleicht hat in der Hinsicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht. Viel Dank im Voraus,
Prefect

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren
Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren
Ich darf durchfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte
Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?
Personen, die
- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind
- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Als Rufzeichen
Als Überholsignal
Als Warnsignal
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