Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2006, 19:37 Uhr

@ Lizzard

Der andere Thread wurde ja geschlossen, daher hier meine Antwort.

»Jetzt mal im Ernst, findest du sowas nicht lächerlich?«

Doch, absolut lächerlich sogar.

»Entweder du glaubst mir es einfach oder nicht.«

Du darfst jetzt 3x raten, für welche Möglichkeit ich mich entscheide. (3x mal raten bei nur 2 Möglichkeiten ist doch wirklich großzügig von mir.)

»Aber ich werde sicherlich jetzt nicht rausgehen, die Karre aus der Garage fahren und dann in völliger Dunkelheit ein Foto machen...«

Mein Unglauben bezüglich deines AMG E55 besteht ja nicht erst seit heute, sondern schon seit ein paar Monaten. Und morgen scheint wieder die Sonne, da kannst du ein paar tolle Bilder machen.

»Ich muss außerdem mich jetzt um andere/wichtigere Sachen kümmern, bye bye«

Was denn? Bei Google schnell ein paar AMG-Bilder zusammenklauben?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?

Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels

Langsam fahren ohne triftigen Grund

Abwürgen des Motors

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis