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 Akiko
05.02.2006, 22:24 Uhr
§142STBG Verkehrsunfallfluch
Wie ich in einem Forum gelesen habe, kann ich also einer dritten Person, meine Unfalldaten für den Geschädigten mitteilen. So wie ich das sehe, laufe ich auf jeden Fall Gefahr mittels eines Anwalts mich verteidigen zu müssen. Wäre es nicht sinnvoller, von vornherein zu sagen nicht über dritte zu gehen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?
Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen
Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen
Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten
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