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16.01.2006, 10:44 Uhr

Unfallflucht im Autobahnstau

@chiller @alex @sonhol u.a.

Habe Eure Ratschläge befolgt und RA "strafzettel "beauftragt.
Ohne sein Einwirken kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft,dass sie von der Klage absieht, wenn ich 1.000 € an eine best.Institution überweise("Auflage")u.Dann kein Eintrag im Bundeszentralregister noch in Flensburg und nicht vorbestraft. Selbverständlich werde ich dies annehmen.
2 Fragen noch:
Soll ich den RA jetzt ausklinken und bezahlen (hat bisher nur ein Schreiben zur Aktenüberlassung geschrieben,was kostet das?)
Wie gehe ich mit dem Fremdschaden (€ 495) um?
Wende ich mich direkt an den Unfallgegner oder soll ich das den RA machen lassen(kostet nur).
Danke für Eure Unterstützung und ich muss ehrlich sagen: daraus habe ich was gelernt: Selbstbeherrschung ist nicht nur eine Tugend, sondern auch billiger!

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17.01.2006, 21:40 Uhr

zu: Unfallflucht im Autobahnstau

Hallo !

Selbstbeherrschung ist eine Tugend ! Viel wichtiger ist die persönliche Einstellung ! Fazit : warnecke ist cool, die STVO noch cooler ! Gruß..skywalker

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Der blaue Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Zu hohe Geschwindigkeit

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Übermüdung