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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Akiko
11.01.2006, 18:01 Uhr

zu: Holger wills wissen !! Rotlichtvergehen ?

Moment mal! Könnt ihr nochmal klartext reden.
Es kann doch nicht sein, das wenn ich bei Rot links oder rechts fahre ich nur ein Verwarngeld zahlen muss. Was sagt denn Skywalker dazu?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
12.01.2006, 21:36 Uhr

zu: Holger wills wissen !! Rotlichtvergehen ?

Hi Leute !

Das hatten wir doch schon alle durchgekaut ! Tut mir ein Gefallen und lest ältere Beiträge, die dieses Problem genau beschreiben ! Nochmal : ist die Haltlinie vor einer Einmündung oder Kreuzung verbaut, und die LZA befindet sich hinter derselbigen, ist das ein Verwaltungsakt ( Haltlinie ) der sich nur auf die LZA bezieht ! Bedeutet, das die Haltlinie nur für Verkehrsteilnehmer eine rechtliche Wirkung erfährt, die auch in Richtung der LZA fahren wollen ! Rechts- und Linksabieger sind verwaltungsrechtlich nicht betroffen und dürfen unter Berücksichtigung ihrer Sorgfaltspflicht abbiegen ! Das das nicht jeder Vollzugsbeamte genauso beurteilt, ist unumstritten, ist aber durch Normen und ein OLG Urteil gesetzeskonform ! Fazit : Verkehrsrechtlich ne ' einwandfreie Nummer...Gruß skywalker

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt an der nächsten Kreuzung Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-101

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen