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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostfriesin
30.12.2005, 22:26 Uhr

Klasse BE

Ich noch mal!
Mich interessiert natürlich auch:
wie ist das mit den "Vorausleistungen", wie Sehtest, erste Hilfe...
Muss ich das auch noch mal machen?

Gruß eure Ostfriesin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Klasse BE

Hallo !

Nein ! In der BRD dürfen auch Blinde Kraftfahrzeuge führen ( ist jedenfalls mein subjektiver Eindruck ) ! Erste Hilfe ist auch nicht erforderlich, da bei einer Unfallsituation sowieso niemand anhält ! Also...freie Fahrt für freie Bürger....Gruß der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.12.2005, 19:32 Uhr

zu: Klasse BE

Sehtest brauchst du schon nochmal, (zumindest wenn der alte mehr als 2 Jahre her ist), der EH/LSM-Kurs behält seine Gültigkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat