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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
13.12.2005, 15:28 Uhr

Überholverbot für LKW

Hallo Zusammen!

In letzter Zeit muss ich beruflich öfters mit einen Autotransporter fahren. Die Kiste hat 4,25 to zGG. Das dann nur noch 80 km/h gilt ist klar. Aber ab wann gilt das LKW-Überholverbot. Ich meine dieses Zeichen roter LKW links und schwarzer PKW rechts?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

Gruß dr.swigg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 15:45 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Der "Laster" in den Schildern meint:
Kfz mit einem zGG über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger (!!) und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Busse.
Also: wenn dein Lkw schon 4,25 t zGG hat - dann gilt das Überholverbot.
Bei unter 3,5 t wäre es nur dann der Fall, wenn mit Hänger (dann dann Zugewicht über 3,5 t)

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13.12.2005, 16:32 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

und was kostet ein Verstoss? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 17:25 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Siehe Bußgeldrechner! Selber suchen macht schlau.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
13.12.2005, 17:54 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Sehe ich das so richtig?

und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
StVO § 5 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 5

75 €

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
13.12.2005, 19:27 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

reicht das oder brauchst Du noch mehr?
Soll das ne Risiko-Abschätzung werden? Du machst den Job sicher nur zum Spaß, gelle?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dr.swigg
14.12.2005, 09:09 Uhr

zu: Überholverbot für LKW

Oh - Punkte kann ich keine mehr gebrauchen...

Zum Spass mach ich das nicht. Ich bin Autoverkäufer und muss in Zukunft ab und zu mal mit unserem neuen Transporter Autos umherkutschen.

Letzten Dienstag war es soweit. Erste Fahrt mit dem Ding. Unter anderem auf der A8 Stuttgart - München den Drackensteiner Hang hinauf. Der Transporter läuft hier mit seinen 125PS immer noch 80 Sachen. Da hab ich natürlich die dicken LKW, die mit 30-40 fahren, überholt. Das Überholverbot für LKW ist mir erst später aufgefallen.

Allerdings werde ich es in Zukunft nicht mehr machen, da die Fahrten immer recht kurz sind und es auf die Zeit nicht so sehr ankommt.

Mein Führerschein ist immerhin schon fast 16 Jahre alt und ich hab mich so an Ihn gewöhnt, das ich Ihn nicht hergeben mag...

Gruß
dr.swigg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Wo rechts das Parken verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Der Lkw wird anhalten