Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:21 Uhr

Absage einer Farhrstunde

Guten Abend aus Düsseldorf.
Habe mal eine Frage:
In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich eine Fahrstunde 2 Werktage vorher absagen
darf. Nur, Was ist, wenn dazwischen ein Wochenende liegt?Ich hätte am Dienstag um
9:00 Uhr FS.Wenn ich da Morgen Nachmittag
erst anrufe, können die mir die 21€ je Std.wirlich in Rechnung Stellen?

Gruss,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Ja, das können die wirklich. Wie wäre es, wenn du morgen nicht erst am Nachmittag anrufst, sondern schon am Morgen? Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrlehrer für Ersatz sorgen kann und du die Fahrstunde nicht bezahlen musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
11.12.2005, 18:52 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Hallo Georg_g,

das Problem daran ist, dass die Fahrschule erst
Nachmittags besetzt ist und die Telefonnummer
vom FL nicht rausgegeben werden darf.
Verstehe ich sowieso nicht, die haben weder
eine AB, noch ist der FL persönlich erreichbar.
Ich kenne einige Fahrschulen, wo der FL
seine Handy-Nr.an seine FS verteilt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
12.12.2005, 13:29 Uhr

zu: Absage einer Farhrstunde

Also mein Fahrlehrer hat mir als erstes gleich mal seine Handynummer gegeben...

Dachte das wäre normal ??

LG Steffi

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen