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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 00:47 Uhr

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hallo aku,

habe dasselbe problem wie du :-)

ich habe meine versicherung bis zum 31.12.2005 gekündigt und ich möchte mich zum 1.1.2006 andere versicherung anmelden. problem is nur, das ich einmal unfall hatte...

ich habe jetzt 140% und eigentlich nächstes jahr (2006) 100%

aber wegen dem unfall?

soll ich der anderen versicherung sagen, dass ich ab 1.1.2006 100% habe oder so?

für eure antworten freue ich mich schon

mfg adam

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08.12.2005, 16:28 Uhr

zu: Versicherung wechseln

@calibrafahrer

Da brauchst Du gar nichts sagen, das ermittelt die neue Versicherung selbst über die alte - das ist das, was BS01 mit "mitnehmen" meinte.

Woher weisst Du, dass Du nächstes Jahr 100% haben wirst? Hast Du schon ein entsprechendes Schreiben von der Versicherung bekommen? Falls ja, dann bleibt das auch bei der neuen Versicherung so.

Solltest Du aber einen Schaden über Deine Versicherung reguliert haben, kann es eigentlich nicht sein, dass Du "dafür" auch noch mit den Prozenten runter gehst!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
08.12.2005, 19:58 Uhr

zu: Versicherung wechseln

habe es erfahren dass ich nächstes jahr 155% habe :(

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild vor dem Abbiegen nach rechts anzuhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-009

An der Haltlinie

Es muss nicht angehalten werden

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor der Kreuzung oder Einmündung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen