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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.12.2005, 17:13 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Das Fahrzeug muss dort angemeldet sein, wo der "regelmäßige Standort" ist. Egal ob Erst-, Zweit- oder Gar-nicht-Wohnsitz. Den billigsten Ort aussuchen und dann woanders fahren ist also nicht zulässig.
Die Kosten findest du normalerweise auf den Webseiten der Zulassungsstellen, einfach mal googlen.

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04.12.2005, 12:21 Uhr

zu: Kennzeichen Erstwohnsitz-Zweitwohnsitz

Hi,

Da rufst du deine Versischerung mal an und fragst sie danach.

Die können es dir gleich auch ausrechnen, wo es günstiger ist dein Auto zu versichern! :)

Mfg,
P2k1

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren