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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefot
29.11.2005, 18:54 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen

Hallo,
kurze Frage und möchte auch bitte eine kurze, solide Antwort.

Möchte mein abgemeldetes Auto ohne versicherungsschutz per Abschleppstange von X nach Y in meiner Stadt abschleppen.

Auto ist abgemeldet. TÜV vorhanden. Aber keine Versicherung und keine Kennzeichen.

Ist es erlaubt, den Wagen auf diese Weise zu "transportieren"?

Danke!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
29.11.2005, 19:14 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.
php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 03:12 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen

oder "kurzzeitkennzeichen" dann kannste mit auto fahren :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer