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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
25.11.2005, 22:28 Uhr

Abgedeckte Verkehrszeichen contra Verschneite

Hallo Ihr,

verschneite oder übersprayte Verkehrsschilder bleiben nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz gültig.

http://www.fahrtipps.de/frage/schild-schnee.php

Aber in Baustellenbereichen mit NEUER PROVISORISCHER Beschilderung sind manchmal Verkehrszeichen für die Dauer der Baustelle einfach mit einem blauen Müllsack abgedeckt und damit ungültig gemacht.

Zurück zu den verschneiten Schildern: übersprayte oder mit Schnee verhangene Schilder BLEIBEN GÜLTIG

Mit einem Müllsack verhangene Verkehrsschilder werden aber UNGÜLTIG. Hä?

Die obige Regel müsste doch streng genommen auch für verhängte Schilder gelten.

Also versteht mich nicht falsch, natürlich ist es in Baustellen mit abgefräster Fahrbahnoberfläche und 15 cm herausragenden Kanaldeckeln nötig, die Geschwindigkeit stark zu begrenzen.

Natürlich ist es auch sinnfällig, dass in einer Baustelle nicht gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h und 70 km/h gelten kann.

Aber mich wundert es, dass es bei der üblichen Regulierungswut mit einer blauen Mülltüte gelöst wird.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
26.11.2005, 18:09 Uhr

zu: Abgedeckte Verkehrszeichen contra Verschneite

Hallo Holger,

in dem zitierten Beispiel geht es aber auch um Geschwindigkeitsbegrenzung.

"Weil im Bild oben die Wahrscheinlichkeit doch sehr groß ist, dass es sich um allgemeines Tempolimit handelt, muss dort auch mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden."

Mir ist wie gesagt, der Sinn schon klar, warum man Schilder vorrübergehend abdeckt in Baustellen. Nur ich hätte eben kein Müllsack für solche Aktionen erwartet. Bei Wegweisertafeln wird z.B. in solchen Situationen mit orangenem Sperrband entsprechendes abgeklebt oder durchgestrichen.

kleiner Scherz am Rande:
Zur Rettung des Schilderwaldes könnte man auch zwei neue Schilder ins Programm nehmen: Ein Ungültigkeitsschild das z.B. die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für
ungültig erklärt.

Das Zweite das das Ungültigkeitsschild für ungültig erklärt und gleichzeitig das zwischenzeitlich für ungültig erklärte Schild wieder für gültig erklärt. *zwinker*

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
27.11.2005, 21:55 Uhr

zu: Abgedeckte Verkehrszeichen contra Verschneite

Aus eigener Erfahrung halte ich das Abkleben von Verkehrszeichen mit Klebeband sowieseo für völlig unpraktikabel.
Die Schilder sind nämlich meistens so bescheiden hergestellt, daß beim Abziehen der Klebestreifen auch die Farbe mit abgezogen wird...

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