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 Norbert Veith
16.11.2005, 23:17 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Polizei einschalten und Verursacher ermitteln lassen. Wenn erfolgreich, Wagen sofort zum Gutachter bringen lassen. Anwalt einscahlten (zahlt gegnerische Versicherung).
 Norbert Veith
17.11.2005, 10:17 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Laß es auf jeden gfall über einen Gutachter laufen. Die Schäden am PKW erreichen schnell 1000 EUR und mehr!
 Georg_g
17.11.2005, 17:12 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Vergiss die Tipps mit Polizei und Anwalt. Die gegnerische Versicherung kannst du ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer herausbekommen, Tel. 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Das geht sogar online:
http://www.gdv-dl.de/anmelde.html
 DaRealAd
17.11.2005, 18:54 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Das mit dem eigenen Gutachter ist schon eine gute Entscheidung, die von der Versicherung sind evtl nicht ganz unparteiisch. Warst du dort schon? Der Kostenvoranschlag bzw die Rechnung der Werkstatt reicht hier nicht aus, da musst du schon zu einem Kfz-Sachverständigen (z.B. auch bei TÜV und Dekra) gehen. Vorher solltest du noch nichts reparieren lassen.
Du hast auch für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt is,t bzw für die im Gutachten angesetzte Zeit zur Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden, Anspruch auf einen Mietwagen.
 Norbert Veith
17.11.2005, 20:12 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet. Ohne Anwalt verzögert sich die Regulierung erfahrungsgemäß erheblich, falls überhaupt eine volle Erstattung stattfindet.
PKLW kann evtl. bei Hinterhofwerkstatt instandgesetzt werden.
 Georg_g
17.11.2005, 20:25 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
»Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet.«
Doch, der Anwalt kostet was, und zwar für die gegnerische Versicherung. Und wenn jeder ab sofort nach der Norbert-Veith-Methode auch bei Bagatellunfällen mit glasklarer Rechtslage einen Anwalt einschaltet, dann trägt die Versichertengemeinschaft die gestiegenen Kosten. Also nicht rumheulen, wenn der nächste Beitrag für die Kfz-Haftplicht mal wieder teurer geworden ist.
 Norbert Veith
17.11.2005, 22:03 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Bei heutigen Reparaturkosten reicht ein eingedellter, vorderer Kotflügel zur Überschreitung der Bagatellgrenze aus.
 Marcel87
18.11.2005, 09:30 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
doch ich.. ;) mein persönlicher amg is nen 01er focus ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren
Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen
Ich darf als Erster fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
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