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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marc-ffm
05.11.2005, 19:22 Uhr

Gleichberechtigte Kreuzung mit Radweg

Hallo!

Eine kurze Frage zu diesem Bild:

http://www.krocon.de/kreuzung.gif


Gleichberechtigte Kreuzung mit Radweg auf nur einer Seite.
Ich dachte immer, dass ich als Autofahrer an einer gleichberechtigten Kreuzung immer Vorfahrt habe, wenn ich rechts abbiegen will.
Da der Radweg auf nur einer Seite der Querstrasse ist, kann ein Radfahrer (sieh eBild) von rechts kommen und meine Fahrbahn kreuzen.
Wer hat Vorfahrt?

PS: Der Radweg ist nicht auf der Strasse markiert, er hat sogar einen abgesenkten Bordstein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.11.2005, 11:35 Uhr

zu: Gleichberechtigte Kreuzung mit Radweg

Hm... allerdings wäre dann meiner Einschätzung nach eine besondere Beschilderung nötig, oder, sonhol? Der wartepflichtige Autofahrer muß darauf hingewiesen werden, daß der Radweg in beide Richtungen befahrbar ist. Also müsste man irgendwie eine Schilderkombination wie "102 + 1000-32" oder so angebracht werden... oder so.

Ich frage mich, ob eine solche Vorfahrtsregelung an solch eine Sraße überhaupt zulässig ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MarsTG
06.11.2005, 15:05 Uhr

zu: Gleichberechtigte Kreuzung mit Radweg

Hat der Radfahrer nach der Skizze überhaupt eine durchgängige Fahrbahn? Muss man nicht nur auf den Radfahrer achten (ja gut, auf die sollte man ohnehin immer achten), wenn er eine durchgängige Spur hat? Indem Fall müsste doch eigentlich der Radfahrer dem Autofahrer die Vorfahrt gewähren, da er keinen durchgängigen Radweg hat und die Fahrbahnseite wechseln will, oder sehe ich das falsch?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Mofas

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