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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.11.2005, 15:56 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Tja, Parkplätze sind weder Schwimmbäder noch Campingplätze. Deswegen hinken die Vergleiche mit den "lebensnahen Beispielen" etwas. Ich würde die Bestimmungen der StVO so interpretieren, dass ein Benutzer je benötigter Parkfläche zahlen muss. Ein Wohnmobil, das zwei Parkflächen benötigt, müsste auch zwei Parkscheine ziehen, während 4 oder 6 Motorräder, die in einer einzigen Parklücke stehen, nur einen Parkschein benötigen.

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02.11.2005, 16:30 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

»@georg_g
jedes moped zahlt für sich selber. siehe beispiel smart. ging lang und breit durch die presse.«


Das kenne ich anders, eben so, dass mehrere Motorräder nur einen Parkschein je Parkflächenmarkeirung benötigen. Beim Smart kenne ich nur die Thematik, wo Smart-Fahrer ihr Vehikel quer zur Fahrtrichtung abgestellt haben. Es dürfte auch bei einem Smart kaum möglich sein, zwei Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Parkflächenmarkierung unterzubringen.

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02.11.2005, 16:49 Uhr

zu: parknen mit wohnmobil

Ich habe beim Googlen einige Urteile gefunden, wonach mehrere Motorräder beim Parken im Bereich einer Parkuhr gemeinsam parken dürfen und nur einmal bezahlen müssen. Warum sollte das bei Parkscheinautomaten anders sein? Es gibt ja nur einen technischen, aber keinen rechtlichen Unterschied zwischen Parkuhren und Parkscheinautomaten.

"Die Städte brauchen das Geld" ist für mich erst mal kein Argument. Die Städte können sich auch bei Geldmangel nicht über die StVO hinwegsetzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen