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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speerstark
30.10.2005, 18:34 Uhr

TÜV überziehen

Hallo,

wer kann mir verbindlich sagen ob ich Ärger mit meiner Versicherung bekomme, wenn der TÜV Termin um 2 Monate überzogen ist falls etwas passiert ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.10.2005, 18:50 Uhr

zu: TÜV überziehen

Probleme mit der Versicherung dürfte es nur geben, wenn an dem Fahrzeug technische Mängel vorhanden sind, die ursächlich für einen Unfall waren.

Ansonsten bringt dir das Überziehen auch keine Vorteile, weil die neue Plakette auf den eigentlichen Fälligkeitsmonat rückdatiert wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
30.10.2005, 20:10 Uhr

Muss ich dann zweimal zum TUEV?

Ich habe ein Motorrad, bei dem ich schon seit laengerer Zeit "mal eben die Motordichtungen wechseln" moechte. Der TUEV ist im Sommer 2002 abgelaufen, aber angemeldet isses (wenn auch momentan "gerade" nicht fahrbereit).

Wenn ich jetzt naechstes Fruehjahr mit dem Bike beim TUEV vorfahre - muss ich dann dreimal durchfahren, um die aktuelle Plakette zu bekommen?

Kann ich dann auch achtmal durchfahren, um TUEV bis ins Jahr 2021 zu bekommen?

Fragen ueber Fragen rund um den deutschen Amtschimmel...

Grusz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.10.2005, 20:31 Uhr

zu: TÜV überziehen

Ich kenne diese Zahlenspielerei rund um die Plakette, und ich nehme an, dass dir die Antworten auf deine Fragen durchaus bekannt sind.

Das, was den angeblichen Amtsschimmel in Deutschland beweisen soll, dürfte in der Praxis überaus selten vorkommen. Und wenn an deiner Mühle der TÜV seit über 3 Jahren abgelaufen ist, dann solltest du zufrieden sein, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug noch nicht zwangsweise stillgelegt hat ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Als Geradeausfahrer immer durchfahren