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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern silver130
29.10.2005, 18:05 Uhr

l oder t mit 15

ich bin 15 und mache gerade den führerschein klasse l, ich habe heute in einer zeitschrift gelesen das man mit 15 auch klasse t mit sondergenehmigung machen kann, aber ist dies wirklich möglich, und wenn ja, wo steht das
euer silver130

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29.10.2005, 18:35 Uhr

zu: l oder t mit 15

Ich glaube du musst voreisen das deine Elter nen Landwirtschaftlichen Betrieb haben und dann darfst du glaub ich nur zum Feld und zurück fahren!!!!

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04.11.2005, 15:31 Uhr

zu: l oder t mit 15

ich glau ein T kannste erst mit 16 machen
MFG
Titeuf

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10.11.2005, 10:49 Uhr

zu: l oder t mit 15

gemäß § 10 I Nr.4 (Mindestalter) FeV, 16 Jahre für die Klasse A1,M,S,L und T allerdings T beschränkt auf bbH. max. 40 km/h ab 18 Jahre bbH. max. 60 km/h

gruß p

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern