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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
22.10.2005, 15:31 Uhr

Angst um Probezeit verlängerung

Es war in der Nacht vom 31.12.2004 zum 01.01.2005.
Ich war mit meiner 125ccm unterwegs, und habe Freunde auf dem Rathausplatz gesehen. Habe dort angehalten und mit ihn ein bisschen geredet. Und Ich hatte 2 Kaltlichtkathoden unter meinem Heck, welche Ich auch anschaltete. Die Polizei kam, Ich musste es abmachen (anm. Ich habe nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen) und habe gefragt, was auf mich zukommt.
Die Antwort war 3 Punkte +50€ Strafe.
Ich bin aber bis heute noch in der Probezeit und Ich habe auch keinen Bescheid bekommen für eine Nachschulung oder eine Verlängerung der Probezeit.
Meine Frage. Kann da noch was kommen? Oder habe Ich "Glück" gehabt mit 50€ und 3 Punkten?!
Ich bin über jede Antwort wirklich dankbar.

So Long

Jeter

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22.10.2005, 16:56 Uhr

zu: Angst um Probezeit verlängerung

Wenn die 50 Euro und die Punkte rechtskräftig geworden sind, wird ein Bescheid bezüglich der Nachschulung und Probezeitverlängerung noch kommen, der aber bis zu 6 Monate auf sich warten lassen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
22.10.2005, 23:21 Uhr

zu: Angst um Probezeit verlängerung

Bußgeld habe Ich bezahlt. Der Bescheid ist bist heute nich angekommen(Probezeit verlängerung/Nachschulung) und es ist mitlerweile 10 Monate her!!!
Meint ihr da kommt noch was?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
23.10.2005, 12:23 Uhr

zu: Angst um Probezeit verlängerung

DAs ist eigentlich eine gute Frage. Aber da Ich sowieso nicht AKTIV am Straßenverkehr teilgenommen habe, denke Ich ist es wenn überhaupt ein B verstoß. Wann verjährt sowas denn, also der Bescheid zu Proberzeitverlängerung und NAchschulung?!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

Geradeaus

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt