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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MLR1980
20.10.2005, 17:36 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Hey Simona,

das Thema hatten wir letzdens schon mal mit dem Führerschein in Polen.

Wenn du in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, mußt du einen angemeldeten Wohnsitz für mindestens ein halbes Jahr in dem Land haben wo du fahren willst. Den Wohnsitz mußt du auch tatsächlich nutzen. Wenn du keinen anmeldest, aber Arbeit oder Familie dann der Grund sind, warum da einen lebst, ist das auch OK. Aber 6 Monate sind fest. Manche Fahrschulen bilden dich auch früher früher aus, das ist aber nicht die Regel.

Und wie lange du dann brauchst, um die Fahrprüfung zu bestehen, liegt an deinen Fähigkeiten. Und wenn du bestanden hast, kannst ihn dann da umschreiben lassen, wo du dann wieder wohnst.

Sorry, aber um die Wohnsitzregelung kommst du nicht drum herrum.

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20.10.2005, 17:50 Uhr

zu: Ich brauche ganz dringend Hilfe

Ach ja, jetzt wo ich es lese...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs